Beiträge
Die Kostenbeiträge für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung Schuckenbaum:
Die
Regierungskoalition hat am 25.10.07 im Landtag das neue
Kinderbildungsgesetz (Kibiz) verabschiedet. Ab dem 01.08.2008 werden
auf der Grundlage des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) neue
Kostenbeiträge errechnet. Der Beitrag bemisst sich an der Anzahl der
gebuchten Betreuungsstunden.
Der Kreis Lippe hat zwischenzeitlich ein familienfreundliches lineares Elternbeitragsmodell beschlossen.
Ihren
jeweiligen Elternbeitrag für den Besuch Ihres Kindes in einer Kita im
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe können Sie
selbständig auf der Grundlage Ihres Vorjahreseinkommens berechnen: Berechnung des Elternbeitrags